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Werkstatt für kollegiale Führung
Ideen und Praktiken für die agile Organisation von morgen

Geschäfts­be­din­gun­gen

für die Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen der Werk­statt für kol­le­gia­le Füh­rung GmbH (https://kollegiale-fuehrung.de)

§ 1 Ver­an­stal­ter

Sofern zu ein­zel­nen Ver­an­stal­tun­gen im Online-Anmel­de­for­mu­lar nichts ande­res genannt ist die Werk­statt für kol­le­gia­le Füh­rung GmbH (sie­he Impres­sum) die Ver­an­stal­te­rin.

§ 2 Anmel­dung, Ver­trags­schluss, Zah­lung

Die Ange­bo­te auf unse­rer Inter­net­sei­te kollegiale-fuehrung.de, in Pro­gramm­hef­ten, News­let­tern oder in sons­ti­gen Medi­en stel­len noch kein rechts­ver­bind­li­ches Ange­bot dar, eben­so unver­bind­li­che Anmel­dun­gen (Regis­trie­rung) zu einer Ver­an­stal­tung. Ein rechts­ver­bind­li­ches Ange­bot zur Teil­nah­me geht erst von einer ver­bind­li­chen Anmel­dung über die Web­site kollegiale-fuehrung.de und deren Anmel­de­er­klä­rung aus. Die Annah­me­er­klä­rung und der damit ein­her­ge­hen­de Ver­trags­schluss erfolgt durch eine Anmel­de­be­stä­ti­gung in Text­form (E‑Mail) durch die Ver­an­stal­te­rin. Ande­re For­men der Anmel­dung oder Bestel­lung akzep­tie­ren wir nicht. Das gilt auch für gro­ße Unter­neh­men mit spe­zi­el­len Ein­kaufs­pro­zes­sen. Es gel­ten aus­schließ­lich unse­re Geschäfts­be­din­gun­gen. Die Zah­lung hat bis 14 Tage vor dem Beginn der Leis­tung zu erfol­gen, sofern für die Ver­an­stal­tung, Ticket­art oder Preis­ka­te­go­rie kei­ne ande­re Bedin­gun­gen genannt wer­den. Wir behal­ten uns vor, im Fal­le eines Zah­lungs­ver­zu­ges statt einer Mah­nung die Anmel­dung zu stor­nie­ren und den Platz ander­wei­tig zu ver­ge­ben.

Sofern Ver­an­stal­tun­gen von einer Koope­ra­ti­ons­part­ne­rin ver­an­stal­tet wer­den, fun­giert die Werk­statt für kol­le­gia­le Füh­rung GmbH ledig­lich als Ver­mitt­le­rin. In die­sen Fäl­len wird die jewei­li­ge Koope­ra­ti­ons­part­ne­rin spä­tes­tens vor Abschluss der Online-Anmel­dung zu der jewei­li­gen Ver­an­stal­tung expli­zit genannt, gel­ten deren Geschäfts­be­din­gun­gen und ihr wer­den die hier­für not­wen­di­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten aus der Anmel­dung über­mit­telt.

§ 3 Wider­ruf

Ver­brau­che­rin­nen steht grund­sätz­lich ein Wider­rufs­recht zu. Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Wider­rufs­recht erge­ben sich aus unse­ren →Wider­rufs­be­stim­mun­gen.

§ 4 Teil­nah­me­ge­büh­ren

Die Teil­nah­me­ge­büh­ren sind auf der Web­site kollegiale-fuehrung.de ver­öf­fent­licht. Es han­delt sich dabei um Net­to­prei­se zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er.

§ 5 Stor­no, Nicht­er­schei­nen, Absa­ge der Ver­an­stal­tung

Soweit zu ein­zel­nen Ver­an­stal­tun­gen und Tickets/Preiskategorien kei­ne ande­ren Bedin­gun­gen genannt wer­den gilt: Unver­bind­li­che Anmel­dun­gen (Regis­trie­run­gen) kön­nen jeder­zeit kos­ten­los stor­niert wer­den. Für Stor­nie­run­gen nach einer ver­bind­li­chen Anmel­dung zah­len Sie 50 % der Teil­nah­me­ge­bühr. Dies gilt auch für den Fall, dass der frei gewor­de­ne Platz über eine War­te­lis­te neu besetzt wer­den kann. Für Stor­nie­run­gen nach Leis­tungs­be­ginn sowie bei Nicht­er­schei­nen ist die voll­stän­di­ge Teil­nah­me­ge­bühr zu zah­len. Die Stor­no­kos­ten gel­ten als pau­scha­lier­ter Scha­dens­er­satz­an­spruch. Die­se Stor­no­re­ge­lun­gen gel­ten auch für Online-Ver­an­stal­tun­gen und bei tech­ni­schen Pro­ble­men, die der Ver­an­stal­ter nicht zu ver­tre­ten hat. Die →Wider­rufs­be­stim­mun­gen gel­ten unab­hän­gig hier­von.

Bei Ver­an­stal­tun­gen, zu denen der Vor­ab­ver­sand von Vor­be­rei­tungs­un­ter­la­gen (auch Tex­te, Fil­me und Online­me­di­en) vor­ge­se­hen ist, gilt als Leis­tungs­be­ginn der Zeit­punkt, zu dem die­se Unter­la­gen ver­füg­bar gemacht wur­den.

Für den Fall, dass eine teil­neh­men­de Per­son ihre (phy­si­sche oder Online-) Teil­nah­me unter­bricht und der inhalt­li­che, orga­ni­sa­to­ri­sche oder sozia­le Anschluss dann den Ablauf oder ande­re Teil­neh­men­de unver­hält­nis­mä­ßig beein­träch­ti­gen wür­de, behal­ten wir uns den ersatz­lo­sen Aus­schluss der Per­son vor. Die Teil­nah­me­ge­bühr wird dann nicht erstat­tet. Für Online-Ver­an­stal­tun­gen ist ein unge­stör­ter und ver­trau­li­cher Inter­net­zu­gang mit Kame­ra und Mikro­fon not­wen­dig (wir ver­wen­den im Nor­mal­fall Zoom als Platt­form für Video­tref­fen).

Für pan­de­mi­sche und alle ande­ren Situa­tio­nen, die nicht durch den Ver­an­stal­ter zu ver­tre­ten sind gilt: Falls die Ver­an­stal­tung abge­sagt wer­den muss, erstat­ten wir den Teil­nah­me­preis. Falls die Ver­an­stal­tung abge­bro­chen wer­den muss, erstat­ten wir den Teil­nah­me­preis antei­lig für die noch nicht begon­ne­nen Ver­an­stal­tungs­ta­ge.

Teil­neh­me­rin­nen, die aus gesund­heit­li­chen Grün­den, auf Grund behörd­li­cher Auf­la­gen oder auf  Grund von Hygie­ne­stan­dards am Ver­an­stal­tungs­ort nicht (mehr) teil­neh­men kön­nen, deren Vor­aus­set­zun­gen und Auf­la­gen nicht mehr erfül­len wol­len oder kön­nen oder die mit ihrer Teil­nah­me den Gesund­heits­schutz der übri­gen Teil­neh­men­den beein­träch­ti­gen wür­den, erhal­ten kei­ne Erstat­tung und tra­gen alle Risi­ken und Kos­ten selbst. Die Ver­an­stal­te­rin erstat­tet bspw. kei­ne Rei­se- und Über­nach­tungs­kos­ten und haf­tet für kei­ne Schä­den in die­sem Zusam­men­hang. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Gesund­heits- und Hygie­ne­stan­dards nach einer ver­bind­li­chen Anmel­dung kurz­fris­tig ändern.

Die Ver­an­stal­te­rin behält sich vor, die Ver­an­stal­tung abzu­sa­gen, wenn die Teil­neh­mer­zahl zu gering wird oder um aktu­el­len behörd­li­chen Auf­la­gen oder Emp­feh­lun­gen zu fol­gen, bspw. zur Hand­ha­bung von Pan­de­mien. Im Fal­le einer voll­stän­di­gen oder teil­wei­sen Absa­ge der Ver­an­stal­tung wird die ent­rich­te­te Teil­nah­me­ge­bühr ganz bzw. antei­lig erstat­tet, dar­über hin­aus gibt es kei­ne wei­te­ren Erstat­tun­gen, Ersatz­leis­tun­gen oder Haf­tun­gen.

§ 6 Pro­gramm, Ablauf­än­de­run­gen

Soweit zu ein­zel­nen Ver­an­stal­tun­gen kei­ne ande­ren Bedin­gun­gen genannt wer­den gilt: Die Ver­an­stal­te­rin behält sich klei­ne­re zeit­li­che und inhalt­li­che Ände­run­gen des Ver­an­stal­tungs­pro­gramms vor. Auch die Aus­wahl der Trai­ne­rin­nen, Coa­ches, Bera­te­rin­nen und Mode­ra­to­rin­nen kann im Ein­zel­fall geän­dert wer­den.

§ 7 Daten­schutz, Urhe­ber­rech­te

Per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten (Anre­de, Name, Anschrift, E‑Mail-Adres­se etc.) wer­den von uns aus­schließ­lich gemäß den Bestim­mun­gen des deut­schen Daten­schutz­rechts erho­ben, ver­ar­bei­tet und genutzt. Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die für die Begrün­dung, inhalt­li­che Aus­ge­stal­tung oder Ände­rung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses von­nö­ten sind, wer­den aus­schließ­lich zur Abwick­lung der mit der Auf­trag­neh­me­rin abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge erho­ben und ver­wen­det. Dies umfasst auch die Wei­ter­ga­be an Koope­ra­ti­ons­part­ne­rin­nen, soweit die­se in die Leis­tungs­er­brin­gung invol­viert sind.  Erho­ben und ver­wen­det wer­den über­dies sol­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wel­che erfor­der­lich sind, um die Inan­spruch­nah­me unse­rer Ange­bo­te zu ermög­li­chen und abzu­rech­nen. Wir erhe­ben dar­über hin­aus wei­te­re per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten soweit dies auf Grund behörd­li­cher Auf­la­gen, bei­spiels­wei­se wäh­rend einer Pan­de­mie, not­wen­dig ist. Wir behal­ten uns vor, im Fal­le unrich­ti­ger oder feh­len­der Anga­ben Scha­den­er­satz gel­tend zu machen oder den Ver­trag ersatz- und frist­los zu been­den. Bit­te beach­ten Sie unse­re →Daten­schutz­er­klä­rung. Die im Rah­men der Ver­an­stal­tung aus­ge­ge­be­nen Unter­la­gen und Mate­ria­li­en sind, sofern nicht expli­zit anders genannt, urhe­ber­recht­lich geschützt, ver­trau­lich zu behan­deln und dür­fen nicht, auch nicht aus­zugs­wei­se, ohne aus­drück­li­che schrift­li­che Ein­wil­li­gung der Ver­an­stal­te­rin wei­ter­ge­ge­ben oder – mit Aus­nah­me für den eige­nen Gebrauch – ver­viel­fäl­tigt wer­den.

§ 9 Film- und Foto­rech­te

Die teil­neh­men­de Per­son stimmt der Ver­öf­fent­li­chung von Film- und Foto­auf­nah­men ihrer Per­son, wel­che im Rah­men der Ver­an­stal­tung gemacht wer­den, aus­drück­lich zu. Sei­ne Zustim­mung kann die teil­neh­men­de Per­son jeder­zeit gegen­über der Ver­an­stal­te­rin per Brief oder E‑Mail (info@kollegiale-fuehrung.de) oder vor Ort münd­lich gegen­über der Ver­an­stal­te­rin oder ihrer Ver­tre­te­rin­nen mit Wir­kung für die Zukunft wider­ru­fen.

§ 10 Haf­tung

Die Ver­an­stal­te­rin haf­tet für die schuld­haf­te Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit und für vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­si­ge ver­ur­sach­te sons­ti­ge Schä­den, auch wenn die Pflicht­ver­let­zung auf ent­spre­chend schuld­haf­tem Ver­hal­ten einer gesetz­li­chen Ver­tre­te­rin oder einer Erfül­lungs­ge­hil­fin beruht. Die Ver­an­stal­te­rin haf­tet fer­ner bei leicht fahr­läs­si­ger Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten, auch durch ihre gesetz­li­chen Ver­tre­te­rin­nen oder Erfül­lungs­ge­hil­fin­nen. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind sol­che, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht, deren Ver­let­zung die Errei­chung des Ver­trags­zwecks gefähr­det und auf deren Ein­hal­tung Auf­trag­ge­be­rin­nen ver­trau­en dür­fen. Eine Haf­tung inso­weit ist auf den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den begrenzt. Die Ver­an­stal­te­rin haf­tet schließ­lich bei Arg­list sowie bei Ansprü­chen aus dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz. Im Übri­gen ist die Haf­tung der Ver­an­stal­te­rin aus­ge­schlos­sen.

§ 11 Sons­ti­ges

Der Gerichts­stand ist Ham­burg.

(Fas­sung vom 01.6.2022)