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Bernd Oestereich

Impulsgeber für kollegial geführte Organi­sationen mit Erfahrung als Unternehmer seit 1998. Sprecher und Autor inter­national verlegter Bücher.
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Der Begriff „Funk­tio­na­les Orga­ni­sa­ti­ons­mit­glied“ für KI in Orga­ni­sa­tio­nen

KI ist in Orga­ni­sa­tio­nen nicht nur ein Tool, son­dern vor allem auch eine sozi­al-kom­mu­ni­ka­tiv wirk­sa­me Rol­le. Wird KI damit zum Orga­ni­sa­ti­ons­mit­glied? In die­sem Arti­kel regen wir eine Defi­ni­ti­on hier­zu an.

Der Arti­kel ist Teil einer Fol­ge und bezieht sich inhalt­lich dar­auf. Alle Tei­le gibt es in unse­rem Blog https://kollegiale-fuehrung.de/blog/

Wir arbei­ten gera­de an einer brauch­ba­ren Defi­ni­ti­on für ein “funk­tio­na­les Orga­ni­sa­ti­ons­mit­glied“, um kom­mu­ni­ka­tiv oder auto­nom han­deln­de KI in Orga­ni­sa­tio­nen ange­mes­sen zu berück­sich­ti­gen. Wir haben hier eine Arbeits­de­fi­ni­ti­on, zu der ich mich über Rück­mel­dun­gen (bspw. sys­te­misch und sys­tem­theo­re­tisch inter­es­sier­ter Kol­le­gin­nen) freu­en wür­de.

“Ein funk­tio­na­les Orga­ni­sa­ti­ons­mit­glied ist eine nicht-per­so­na­le, dau­er­haft erwar­te­te kom­mu­ni­ka­ti­ve Rol­le inner­halb einer Orga­ni­sa­ti­on, deren Bei­trä­ge ent­schei­dungs­re­le­vant sind, struk­tu­rell begrenzt und in die Orga­ni­sa­ti­on ein­ge­bet­tet sind, ohne selbst Trä­ger von juris­ti­scher oder mora­li­scher Ver­ant­wor­tung zu sein.”

 

Zu den ein­zel­nen Begriffs­be­stand­tei­len

Was ist mit den ein­zel­nen Bestand­tei­len der Defi­ni­ti­on gemeint?

  • nicht-per­so­nal: kein psy­chi­sches Sys­tem, kein Bewusst­sein, kein Wil­le, Abgren­zung von mensch­li­cher Mit­glied­schaft.
  • dau­er­haft erwar­tet: nicht situa­ti­ve Nut­zung, Orga­ni­sa­ti­on rech­net sta­bil mit die­sen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­bei­trä­gen.
  • Rol­le inner­halb einer Orga­ni­sa­ti­on: KI-Kom­mu­ni­ka­ti­on ist Teil der inter­nen Ent­schei­dungs­pro­zes­se, nicht bloß exter­ner Input oder Bera­tung.
  • ent­schei­dungs­re­le­vant: Bei­trä­ge haben fak­ti­sche Wir­kung auf Ent­schei­dun­gen, unab­hän­gig davon, ob for­ma­le Frei­ga­ben exis­tie­ren.
  • struk­tu­rell begrenzt: durch Regeln, Rol­len, Krei­se, Kon­sti­tu­ti­on und mög­li­chen Sank­tio­nen.
  • struk­tu­rell ein­ge­bet­tet: die Mit­glied­schaft ist kon­sti­tu­iert.
  • ohne Ver­ant­wor­tungs­trä­ger­schaft: Ver­ant­wor­tung bleibt mensch­lich und orga­ni­sa­to­risch, KI ist Mit­glied ohne Haf­tung.


Abgren­zung

  • All­ge­mein: Eine KI ist kei­ne Per­son, kei­ne Kol­le­gin und kei­ne Füh­rungs­kraft, son­dern ein struk­tu­rier­ter Hand­lungs- und Ent­schei­dungs­bei­trag.
  • Gegen­über Werk­zeu­gen: Werk­zeu­ge erzeu­gen kei­ne eigen­stän­di­ge Anschluss­kom­mu­ni­ka­ti­on.
  • Gegen­über mensch­li­chen Mit­glie­dern: Men­schen sind zugleich psy­chi­sche und sozia­le Per­so­nen mit einem bio­lo­gi­schen Kör­per. KI über­nimmt aus­schließ­lich kom­mu­ni­ka­ti­ve Rol­len.
  • Gegen­über rechts­fä­hi­gen Per­so­nen: Eine rechts­fä­hi­ge Per­son ist im deut­schen Recht (BGB) jemand, der Rech­te und Pflich­ten hat. Man unter­schei­det zwi­schen natür­li­chen Per­so­nen (alle Men­schen ab Geburt) und juris­ti­schen Per­so­nen (rechts­fä­hi­ge Ver­ei­ni­gun­gen). Rechts­fä­hig­keit bedeu­tet die Fähig­keit, Eigen­tum zu erwer­ben, Ver­trä­ge zu schlie­ßen oder zu erben.
  • Gegen­über auto­no­men Sys­te­men: Die KI-Mit­glied­schaft ist ver­fasst und nicht unre­flek­tiert wirk­sam gewor­den.


Alter­na­ti­ve Begrif­fe

Fol­gen­de Begrif­fe sind mög­li­che Alter­na­ti­ven zum „funk­tio­na­len Orga­ni­sa­ti­ons­mit­glied“:

  • „Kom­mu­ni­ka­ti­ve Akteu­re“: anschluss­fä­hig an All­tags­spra­che, aber sys­tem­theo­re­tisch schwä­cher, weil Akteu­re Sub­jek­te sind und Hand­lungs­fä­hig­keit, Inten­tio­na­li­tät und zuschreib­ba­re Ver­ant­wor­tung impli­zie­ren.
  • „Nicht-per­so­na­le Mit­glie­der“: sau­ber gegen­über psy­chi­schen Sys­te­men, aber abs­trakt und wenig pra­xis­nah.
  • „Sozio-tech­ni­sche Mit­glie­der“: ver­mischt Tech­nik- und Sys­tem­lo­gik.

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