Der Begriff „Funktionales Organisationsmitglied“ für KI in Organisationen
KI ist in Organisationen nicht nur ein Tool, sondern vor allem auch eine sozial-kommunikativ wirksame Rolle. Wird KI damit zum Organisationsmitglied? In diesem Artikel regen wir eine Definition hierzu an.
Der Artikel ist Teil einer Folge und bezieht sich inhaltlich darauf. Alle Teile gibt es in unserem Blog https://kollegiale-fuehrung.de/blog/
Wir arbeiten gerade an einer brauchbaren Definition für ein “funktionales Organisationsmitglied“, um kommunikativ oder autonom handelnde KI in Organisationen angemessen zu berücksichtigen. Wir haben hier eine Arbeitsdefinition, zu der ich mich über Rückmeldungen (bspw. systemisch und systemtheoretisch interessierter Kolleginnen) freuen würde.
“Ein funktionales Organisationsmitglied ist eine nicht-personale, dauerhaft erwartete kommunikative Rolle innerhalb einer Organisation, deren Beiträge entscheidungsrelevant sind, strukturell begrenzt und in die Organisation eingebettet sind, ohne selbst Träger von juristischer oder moralischer Verantwortung zu sein.”
Zu den einzelnen Begriffsbestandteilen
Was ist mit den einzelnen Bestandteilen der Definition gemeint?
- nicht-personal: kein psychisches System, kein Bewusstsein, kein Wille, Abgrenzung von menschlicher Mitgliedschaft.
- dauerhaft erwartet: nicht situative Nutzung, Organisation rechnet stabil mit diesen Kommunikationsbeiträgen.
- Rolle innerhalb einer Organisation: KI-Kommunikation ist Teil der internen Entscheidungsprozesse, nicht bloß externer Input oder Beratung.
- entscheidungsrelevant: Beiträge haben faktische Wirkung auf Entscheidungen, unabhängig davon, ob formale Freigaben existieren.
- strukturell begrenzt: durch Regeln, Rollen, Kreise, Konstitution und möglichen Sanktionen.
- strukturell eingebettet: die Mitgliedschaft ist konstituiert.
- ohne Verantwortungsträgerschaft: Verantwortung bleibt menschlich und organisatorisch, KI ist Mitglied ohne Haftung.
Abgrenzung
- Allgemein: Eine KI ist keine Person, keine Kollegin und keine Führungskraft, sondern ein strukturierter Handlungs- und Entscheidungsbeitrag.
- Gegenüber Werkzeugen: Werkzeuge erzeugen keine eigenständige Anschlusskommunikation.
- Gegenüber menschlichen Mitgliedern: Menschen sind zugleich psychische und soziale Personen mit einem biologischen Körper. KI übernimmt ausschließlich kommunikative Rollen.
- Gegenüber rechtsfähigen Personen: Eine rechtsfähige Person ist im deutschen Recht (BGB) jemand, der Rechte und Pflichten hat. Man unterscheidet zwischen natürlichen Personen (alle Menschen ab Geburt) und juristischen Personen (rechtsfähige Vereinigungen). Rechtsfähigkeit bedeutet die Fähigkeit, Eigentum zu erwerben, Verträge zu schließen oder zu erben.
- Gegenüber autonomen Systemen: Die KI-Mitgliedschaft ist verfasst und nicht unreflektiert wirksam geworden.
Alternative Begriffe
Folgende Begriffe sind mögliche Alternativen zum „funktionalen Organisationsmitglied“:
- „Kommunikative Akteure“: anschlussfähig an Alltagssprache, aber systemtheoretisch schwächer, weil Akteure Subjekte sind und Handlungsfähigkeit, Intentionalität und zuschreibbare Verantwortung implizieren.
- „Nicht-personale Mitglieder“: sauber gegenüber psychischen Systemen, aber abstrakt und wenig praxisnah.
- „Sozio-technische Mitglieder“: vermischt Technik- und Systemlogik.