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Bernd Oestereich

Impulsgeber für kollegial geführte Organi­sationen mit Erfahrung als Unternehmer seit 1998. Sprecher und Autor inter­national verlegter Bücher.
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KI-Nut­zungs­stu­fen – Vom Werk­zeug zur orga­ni­sa­tio­na­len Rol­le

Ein zen­tra­les Miss­ver­ständ­nis in vie­len Orga­ni­sa­tio­nen besteht dar­in, KI wei­ter­hin aus­schließ­lich als Werk­zeug zu betrach­ten – also als etwas, das Men­schen bedie­nen, steu­ern und kon­trol­lie­ren, ähn­lich wie Text­ver­ar­bei­tung, Tabel­len­kal­ku­la­ti­on oder Maschi­nen. Die­ses Ver­ständ­nis greift jedoch spä­tes­tens dann zu kurz, wenn KI nicht mehr nur Infor­ma­tio­nen lie­fert, son­dern kom­mu­ni­ziert, Vor­schlä­ge macht, Ent­schei­dun­gen vor­be­rei­tet oder selbst­stän­dig han­delt. Ab die­sem Punkt ver­än­dert sich nicht nur die Arbeit, son­dern auch die Ver­ant­wor­tungs­lo­gik der Orga­ni­sa­ti­on.

Des­halb schla­gen wir hier als Dis­kus­si­ons- und Gestal­tungs­grund­la­ge die in der Abbil­dung dar­ge­stell­ten KI-Nut­zungs­stu­fen in Orga­ni­sa­tio­nen vor, die wir hier näher erläu­tern.


Stu­fen 0 und 1: Kei­ne oder ein­fa­che Werk­zeug­nut­zung

In Stu­fe 0 wird kei­ne KI genutzt. Alle Ent­schei­dun­gen, Hand­lun­gen und Ver­ant­wort­lich­kei­ten lie­gen voll­stän­dig bei Men­schen.

Stu­fe 1 – unter­stützt durch KI beschreibt eine Nut­zung, wie sie Orga­ni­sa­tio­nen seit Jahr­zehn­ten ken­nen: Werk­zeu­ge unter­stüt­zen Men­schen bei ihrer Arbeit. Die KI lie­fert Infor­ma­tio­nen, Vor­schlä­ge oder Vor­ar­bei­ten, bleibt aber klar ein pas­si­ves Hilfs­mit­tel. Die Ver­ant­wor­tung liegt ein­deu­tig bei der nut­zen­den Per­son. Feh­ler, Ver­zer­run­gen oder Fehl­ent­schei­dun­gen sind die­ser Per­son zuzu­rech­nen.

In die­sen bei­den Stu­fen ändert sich orga­ni­sa­to­risch wenig. Es gibt kei­nen Anlass, bestehen­de Rol­len, Ent­schei­dungs­we­ge oder Ver­ant­wor­tungs­struk­tu­ren zu hin­ter­fra­gen.


Stu­fen 2 bis 4: KI als sozi­al-kom­mu­ni­ka­ti­ve Rol­le

Mit Stu­fe 2 – zusam­men­ar­bei­tend mit KI beginnt ein qua­li­ta­ti­ver Sprung. Die KI wird nicht mehr nur bedient, son­dern tritt als dia­log­fä­hi­ge, sozi­al-kom­mu­ni­ka­ti­ve Rol­le auf. Sie beant­wor­tet Fra­gen, struk­tu­riert Inhal­te, reflek­tiert, argu­men­tiert oder simu­liert Per­spek­ti­ven. Men­schen erle­ben die KI zuneh­mend als Gegen­über.

In Stu­fe 3 – vor­schla­gend durch KI geht die KI einen Schritt wei­ter: Sie ent­wi­ckelt eigen­stän­dig Vor­schlä­ge, prio­ri­siert Optio­nen oder emp­fiehlt Hand­lun­gen. Auch wenn die Ent­schei­dung wei­ter­hin beim Men­schen liegt, beein­flusst die KI bereits aktiv den Ent­schei­dungs­raum.

Stu­fe 4 – frei­zu­ge­ben durch Mensch mar­kiert eine wei­te­re Ver­schie­bung. Die KI berei­tet Hand­lun­gen oder Ent­schei­dun­gen so weit vor, dass sie nach einer for­ma­len mensch­li­chen Frei­ga­be wirk­sam wer­den. Die Ver­ant­wor­tung liegt wei­ter­hin ein­deu­tig bei einer rol­len­in­ha­ben­den Per­son – aller­dings ver­än­dert sich deren Tätig­keit: weni­ger selbst ent­schei­den, mehr prü­fen, bewer­ten und frei­ge­ben.

In den Stu­fen 2 bis 4 ist KI kein blo­ßes Werk­zeug mehr, son­dern eine kom­mu­ni­ka­ti­ve Rol­le, die Kom­mu­ni­ka­ti­on struk­tu­riert, Erwar­tun­gen erzeugt und Hand­lun­gen vor­be­rei­tet. Orga­ni­sa­to­risch bleibt die Ver­ant­wor­tung jedoch noch klar einer mensch­li­chen Rol­le zuge­ord­net. Genau des­halb wir­ken die­se Stu­fen oft zunächst unpro­ble­ma­tisch.


Stu­fe 5: Auto­no­me KI und ver­teil­te Ver­ant­wor­tung

Mit Stu­fe 5 – beob­ach­tet durch Men­schen wird eine Schwel­le über­schrit­ten. Die KI han­delt nun auto­nom inner­halb eines vor­ge­ge­be­nen Rah­mens. Men­schen grei­fen nicht mehr regel­mä­ßig steu­ernd ein, son­dern beob­ach­ten, über­wa­chen und inter­ve­nie­ren nur bei Bedarf. Damit ver­än­dert sich die Ver­ant­wor­tungs­lo­gik grund­le­gend.

Stu­fe 5 ist bewusst in drei Aspek­te unter­teilt:

  • Beob­ach­tung des KI-Ver­hal­tens (Inter­ven­ti­on): Men­schen beob­ach­ten das lau­fen­de Han­deln der KI und grei­fen bei Abwei­chun­gen oder Risi­ken ein.
  • Ver­ant­wor­tung der Fol­gen (Wie­der­gut­ma­chung): Men­schen über­neh­men Ver­ant­wor­tung für die Aus­wir­kun­gen des KI-Han­delns, etwa für Kor­rek­tu­ren, Schä­den oder unbe­ab­sich­tig­te Neben­fol­gen.
  • Ver­ant­wor­tung des Rah­mens (Gover­nan­ce): Men­schen ver­ant­wor­ten die Regeln, Zie­le, Daten­quel­len und Gren­zen, inner­halb derer die KI han­delt.

Die­se Unter­schei­dung macht sicht­bar: Ver­ant­wor­tung ist nicht ver­schwun­den, son­dern ver­teilt. Sie liegt nicht mehr exklu­siv bei einer ein­zel­nen mensch­li­chen Rol­le, son­dern über meh­re­re Rol­len, Ebe­nen und Orga­ni­sa­ti­ons­ein­hei­ten hin­weg. Genau hier ent­ste­hen neue orga­ni­sa­to­ri­sche Span­nun­gen.

Vie­le Orga­ni­sa­tio­nen ver­su­chen, Stu­fe 5 mit Mit­teln aus Stu­fe 4 zu bewäl­ti­gen – also mit indi­vi­du­el­len Frei­ga­ben, per­sön­li­chen Haf­tungs­zu­schrei­bun­gen oder impli­zi­ten Zustän­dig­kei­ten. Das führt zwangs­läu­fig zu Über­for­de­rung, Ver­ant­wor­tungs­dif­fu­si­on oder infor­mel­len Macht­ver­schie­bun­gen.

Stu­fe 5 ist daher kei­ne tech­ni­sche Her­aus­for­de­rung, son­dern eine orga­ni­sa­to­ri­sche Gestal­tungs­auf­ga­be.


Stu­fe 6: Unbe­ob­ach­te­te KI – ein Orga­ni­sa­ti­ons­ver­sa­gen

Stu­fe 6 – unbe­ob­ach­tet beschreibt kei­nen erstre­bens­wer­ten Zustand, son­dern einen, der ver­mie­den wer­den soll­te. Hier han­delt KI auto­nom, ohne wirk­sa­me mensch­li­che Beob­ach­tung, Ein­griffs­mög­lich­keit oder klar gere­gel­te Ver­ant­wor­tung.

In sol­chen Fäl­len lässt sich Ver­ant­wor­tung nicht mehr sinn­voll ver­tei­len. Sie fällt im Zwei­fel auf die obers­te Füh­rung der Orga­ni­sa­ti­on zurück und stellt mög­li­cher­wei­se eine (gro­be?) Fahr­läs­sig­keit dar. Unbe­ob­ach­te­te KI ist daher kein Zei­chen von Fort­schritt, son­dern von feh­len­der orga­ni­sa­tio­na­ler Ein­bet­tung.


Fazit: KI als funk­tio­na­les Orga­ni­sa­ti­ons­mit­glied

Die Abbil­dung zeigt: Je auto­no­mer KI han­delt, des­to weni­ger reicht es, sie als Werk­zeug zu behan­deln. Ab Stu­fe 2 ist KI eine sozi­al-kom­mu­ni­ka­ti­ve Rol­le. Ab Stu­fe 5 wird sie fak­tisch zu einem funk­tio­na­len Orga­ni­sa­ti­ons­mit­glied, des­sen Han­deln nicht indi­vi­du­ell, son­dern nur noch orga­ni­sa­tio­nal ver­ant­wor­tet wer­den kann.

Die zen­tra­le Fra­ge lau­tet daher nicht: Was kann KI?
Son­dern: Wie orga­ni­siert eine Orga­ni­sa­ti­on Ver­ant­wor­tung, wenn KI han­delt?

In unse­rem Modell der Kol­le­gia­len Füh­rung ver­ste­hen wir KI nicht als Ersatz für Men­schen, son­dern als neue Rol­le, die ein­ge­bet­tet, gerahmt und ver­ant­wor­tet wer­den muss – ähn­lich wie mensch­lich besetz­te Rol­len, Krei­se oder ande­re Orga­ni­sa­ti­ons­ein­hei­ten. Genau dar­in liegt die eigent­li­che Füh­rungs- und Orga­ni­sa­ti­ons­auf­ga­be beim Ein­satz von KI in Orga­ni­sa­tio­nen.

Hin­weis: in der ers­ten Fas­sung die­ses Bei­tra­ges hat­te ich den Begriff “Akteur” statt “Rol­le” ver­wen­det. Ein Akteur ist jedoch ein han­deln­des Sub­jekt, es impli­ziert eine eigen­stän­di­ge Hand­lungs­trä­ger­schaft, Inten­tio­na­li­tät und die Zuschreib­bar­keit von Ver­ant­wor­tung – genau das ist eine KI aus sys­tem­theo­re­ti­scher Sicht nicht.

In sys­tem­theo­re­ti­scher Ter­mi­no­lo­gie sind Orga­ni­sa­tio­nen kei­ne Ansamm­lung von Akteu­ren, son­dern Netz­wer­ke von kom­mu­ni­ka­ti­ven Erwar­tun­gen. Des­we­gen die Ände­rung zu “Rol­le”.

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